6 Wer soll mein Firmpate oder meine Firmpatin sein?
06.05.2025
Das Kirchenrecht der katholischen Kirche empfiehlt ausdrücklich, dass der Taufpate auch der Firmpate sein soll (Can. 893 §2).
Dies ist eine Empfehlung, aber kein Muss. Du darfst dir deine Patin oder deinen Paten selbst aussuchen.
Wichtig:
- Sie oder er müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und katholisch gefirmt sein.
- Wenn die Patin oder der Pate nicht in einem Ort unserer Pfarreiengemeinschaft (Lorup, Rastdorf, Vrees, Werlte, Wehm, Wieste oder Bockholte) wohnt, muss er eine Patenbescheinigung aus dem Pfarrbüro der Pfarrei seines Wohnortes besorgen und bis zwei Wochen vor der Firmung bei uns einreichen.