6 Wer soll mein Firmpate oder meine Firmpatin sein?

06.05.2025

Das Kirchenrecht der katholischen Kirche empfiehlt ausdrücklich, dass der Taufpate auch der Firmpate sein soll (Can. 893 §2).

Dies ist eine Empfehlung, aber kein Muss. Du darfst dir deine Patin oder deinen Paten selbst aussuchen.

Wichtig:
  • Sie oder er müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und katholisch gefirmt sein.
  • Wenn die Patin oder der Pate nicht in einem Ort unserer Pfarreiengemeinschaft (Lorup, Rastdorf, Vrees, Werlte, Wehm, Wieste oder Bockholte) wohnt, muss er eine Patenbescheinigung aus dem Pfarrbüro der Pfarrei seines Wohnortes besorgen und bis zwei Wochen vor der Firmung bei uns einreichen.


Katholische Kirchengemeinde
Märia Himmelfahrt
Lorup
Hauptstraße 25

Katholische Kirchengemeinde
Unbeflecktes Herz Mariens
Rastdorf
Hauptstraße 6
26901 Rastdorf

 04479-939 954


Katholische Kirchengemeinde
St. Nikolaus
Vrees
Werlter Str. 5
49757 Vrees

 04479-939 954


Katholische Kirchengemeinde
St. Sixtus
Werlte
Poststraße 7
49757 Werlte

 05951 995 97-12